Jugendschutz im Einhorn

Das  Jugendschutzgesetz (JuSchG) ist sehr genau, was Jugend in Kneipen angeht. Hier ein leicht verständlicher Auszug:

Wenn Du unter 16 Jahre  bist, darfst du:

  • Dich ausschließlich in Begleitung eines Erziehungsberechtigten und maximal bis Mitternacht im Einhorn aufhalten
  • Auf keinen Fall Alkohol jeglicher Art trinken

Wenn Du unter 18 Jahre  bist, darfst du:

  • Dich bis Mitternacht im Einhorn aufhalten
  • Leichte alkoholische Getränke (Wein, Bier, Met) trinken

Wenn Du unter 18 Jahre bist und in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, darfst Du:

  • Dich so lange im Einhorn aufhalten, wie es Dein Erziehungsberechtigter erlaubt
  • Leichte alkoholische Getränke (Wein, Bier, Met) trinken

Dinge, die Du auf keinen Fall  darfst, wenn Du unter 18 Jahre bist (egal, ob Erziehungsberechtigter dabei oder nicht):

  • Hochprozentiges trinken (Branntwein, branntweinhaltige Getränke, also auch kein Rum, Vodka, Gin, Whiskey, Cocktails die Hochprozentiges enthalten etc.)
  • rauchen (ja, wirklich, rauchen ist ausnahmslos erst ab 18 Jahren erlaubt, auch wenn es die meisten Jugendlichen ignorieren)
  • obiges gilt übrigens auch für eZigaretten, Shishas etc. und unabhängig vom Nikotingehalt!

Wenn deine Erziehungsberechtigten dich nicht begleiten wollen oder können, so können sie die Verantwortung abtreten, dazu gibt es einen sogenannten Erziehungsauftrag, der im Volksmund auch  Muttizettel genannt wird. Dieser muss  vollständig ausgefüllt und unterschrieben  beim Betreten des Einhorns unaufgefordert am Tresen abgegeben werden. Bei Jugendschutz verstehen wir keinerlei Spaß.

Hier kannst du die Vorlage zur  Erziehungsbeauftragung herunterladen.

P.S. So ein Zettel ist keine Zutrittsgarantie. Falls berechtigte Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Erziehungsbeauftragung existieren, ist das Barpersonal ermächtigt, das Hausrecht auszuüben. Wie gesagt, Jugendschutz geht im Zweifel vor.